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   LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 45/98   

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https://dejure.org/2000,17417
LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 45/98 (https://dejure.org/2000,17417)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.05.2000 - L 12 KA 45/98 (https://dejure.org/2000,17417)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - L 12 KA 45/98 (https://dejure.org/2000,17417)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 45/98
    So sind niedergelassene Vertragsärzte grundsätzlich nicht zur Anfechtung von Bescheiden befugt, mit denen Krankenhausärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden (BSG, Urteil vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 30/98 R).

    Dieser Bescheid, der inzwischen rechtskräftig wurde, konnte von den Klägern nicht angefochten werden (BSG, Urteil vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 30/98 R).

  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 36/90

    Krankenversicherung - Gemeinschaftspraxis - Beendigung - Feststellung -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 45/98
    Da das Rechtsschutzersuchen des Klägers zu 1) materiell-rechtlich unter keinem Gesichtspunkt Aussicht auf Erfolg haben kann, ist eine Beiladung dieser Ärzte nicht erforderlich (s. SozR 3-2200 § 368c Nr. 1).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 19. August 1992 (SozR 3-2200 § 368c Nr. 1) jedoch festgestellt hat, ist die rechtliche Grundlage für einen Bescheid, mit dem das Ende einer Gemeinschaftspraxis festgestellt wird, aus den Vorschriften herzuleiten, die für die Eröffnung einer Gemeinschaftspraxis gelten (actus contrarius).

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 45/98
    Der Bescheid des Beklagten ist allein Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens, da in vertragsärztlichen Zulassungssachen der Berufungsausschuss mit seiner Anrufung gemäß § 96 Abs. 4 SGB V funktionell ausschließlich zuständig wird (BSG, SozR 3-2500 § 96 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 19.07.2006 - L 12 KA 439/04

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit nach

    Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers wies das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 24. Mai 2000 (L 12 KA 45/98) zurück.

    Die Verfahrensakten wegen Wiederaufnahmeklage gegen das Urteil des BayLSG vom 25. Oktober 1998 (früheres Aktenzeichen L 12 KA 45/98) und die dazugehörenden erstinstanzlichen Akten sind ebenfalls beigezogen worden.

    Der Berufungsausschuss hatte im Parallelverfahren (Wiederaufnahmeklage zum Verfahren L 12 KA 45/98, jetzt L 12 KA 19/06 WA) auf das Endurteil des Landgerichts A. 9 O 4668/98 vom 21. Juli 2005 sowie auf die Berufungszurückweisung durch das Oberlandesgericht (27 U 587/05) vom 2. Mai 2006 hingewiesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Darauf, ob der die Beendigungserklärung abgebende Vertragsarzt gesellschaftsvertraglich hierzu berechtigt war, kommt es nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.1992 - 6 RKa 36/90 - LSG Bayern, Urteil vom 24.05.2000 - L 12 KA 45/98 - ).
  • SG Marburg, 03.05.2011 - S 12 KA 305/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - zeitnahe Beendigung durch

    Insofern haben die Zulassungsgremien, wie das Bundessozialgericht weiter ausführt, das Ende der Gemeinschaftspraxis formell festzustellen (vgl. a.a.O., Rdnr. 23; siehe auch LSG Bayern, Urt. v. 24.11.2000 - L 12 KA 45/98 -, juris, Urteilsausdruck Seite 7; SG Marburg, Beschl. v. 14.07.2005 - S 12 KA 74/05 ER - juris).
  • SG Marburg, 14.07.2005 - S 12 KA 74/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Begriff der Gemeinschaftspraxis - Voraussetzung

    Insofern haben die Zulassungsgremien, wie das BSG weiter ausführt, das Ende der Gemeinschaftspraxis formell festzustellen (vgl. aaO., Rdnr. 23; siehe auch LSG Bayern, Urteil vom 24.11.2000, Az.: L 12 KA 45/98, zitiert nach juris, Urteilsausdruck Seite 7).
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